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Autokäufer haben Rechte, auf die sie nicht verzichten sollten. Sie haben im guten Glauben ein Auto gekauft, das mit einem erheblichen Mangel behaftet ist. Ende Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die europäische Abgasverordnung keine bestimmte Technik anordnet, sondern Grenzwerte für bestimmte im Abgas enthaltenen Schadstoffe. Weiterhin erklärte der EuGH, dass eine dauerhafte Deaktivierung oder Reduzierung der Effizienz der eingebauten Abgasreinigung niemals mit Gründen der Verschleißminderung gerechtfertigt werden kann. Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte der Diesel-Käufer weiter gestärkt.
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Unsere Anwälte prüfen Ihren individuellen Fall, im ersten Schritt streben wir für Sie stets eine außergerichtliche Einigung an. Sollte es jedoch zu keinem angemessenen Angebot des Autoherstellers kommen, reichen wir vor Gericht Klage ein, um jeweils das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Für Sie als Auftraggeber entstehen im geschilderten Verlauf keinerlei Kosten*. Wir rechnen direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab. Falls Sie keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir, ob wir Ihnen ein kostenloses Angebot machen können. In diesem Fall werden wir mit Ihnen eine Absprache treffen, in der eine Beteiligung am Klageerfolg uns für das übernommene Risiko entschädigt.
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